Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen
Durch Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen lässt sich die Erhaltung und Pflege Ihrer Immobilie sinnvoll mit Steuerermäßigungen verknüpfen. Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro. Dies gilt nicht [...]