Energieeffizient Sanieren – KfW-Effizienzhaus (151)
Die Vorteile auf einen Blick
- Ab 1,00% effektiver Jahreszins
- Bis 75.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
- Bis zu 9.375 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
- Für alle, die Wohnraum sanieren und einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen
- Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Dies betrifft Wohnimmobilien, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
- Eigentümer einer Wohnimmobilie (Selbstnutzer und Vermieter)*
- Ersterwerber* von saniertem Wohnraum
- Mieter einer Wohnimmobilie
- Contracting Geber (näheres dazu bei der Kfw)
* d.h. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden energetischen Maßnahmen die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, dies sind z.B.
- Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Türen
- Erneuerung der Heizung
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist möglich.
Eine Liste förderfähiger Kosten und andere Merkblätter und Informationen erhalten Sie bei der KfW- Energieeffizient-Sanieren 151